Grippeimpfung / Coronaimpfung
ab 01.10.2024 führen wir wieder die Grippe und Coronaimpfung durch. Termine erhalten Sie über unsere Online Rezeption und natürlich auch im persönlichen Kontakt.
Die Grippe und Coronaimpfung kann gemeinsam durchgeführt werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass wir die Impfung in festgelegten Zeitfenstern durchführen.
Wie auch in den letzten Jahren, gibt es für die Corona Impfung keine Einzelimpfstoffe, eine individuelle Terminvergabe ist deshalb nicht möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollten Sie nur die Grippe Impfung durchführen lassen, ist dies natürlich jederzeit auch im Rahmen einer Blutabnahme möglich.
Info zur Neuaufnahme
Für die Aufnahme in unserer Praxis bitten wir Sie, persönlich in der Praxis zu erscheinen. Wir erfassen Ihre Daten (denken Sie bitte an Ihre Versicherungskarte) und setzen Sie ggf. auf eine Warteliste. Bevorzugt nehmen wir Patienten aus dem Einzugsgebiet Eislingen, Salach und Ottenbach auf.
Im Falle einer Aufnahme, benötigen wir ihre Vorbefunde, sowie ihre Medikamenteliste, Ihren Impfpass und ggf. Allergiepass. Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Team.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich versicherte Patienten nur aufnehmen, wenn Sie sich in das Hausarztprogramm ihrer Krankenkasse einschreiben lassen. Hintergrund dieser notwendigen Regelung ist die Wiedereinführung der hausärztlichen Budgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Pressemitteilung der HÄVG
Gürtelrose Impfung
Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht. Dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem – beispielsweise im Alter – schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose (Zoster), hervorrufen. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abklingen des Ausschlags längere Zeit andauern (postherpetische Neuralgie). Von der Gürtelrose sind am häufigsten ältere Erwachsene und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem betroffen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff:
- allen Personen ab 60 Jahren.
- allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystemdurch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.
- allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma.
Pneumokokken Impfung
Neuer Impfstoff gegen Pneumokokken (Impfung gegen Lungenentzündung)
Pneumokokken werden wie ein grippaler Infekt durch Tröpfcheninfektion übertragen - beispielsweise beim Husten oder Niesen. Die Bakterien finden sich im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne dass diese daran erkranken. Sie können aber andere anstecken.
Für die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von 60 Jahren wird die Verwendung des 20-valenten Konjugat-Impfstoffes (PCV20, Apexxnar) empfohlen. Dieser kann einen Schutz gegen jene Serotypen vermitteln, die bei Senioren die größte Rolle spielen.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor und können keine Angaben gemacht werden. Derzeit geht man davon aus, dass keine Auffrischimpfung erforderlich sein wird.
RSV Impfung
Am 8. August 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung für eine Standardimpfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Personen ≥ 75 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren herausgegeben.
Erst wenn die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgt ist, kann die Impfung gegen RSV zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Vorher kann eine Verordnung auf einem Privat Rezept erfolgen.
RSV-Impfstoffe
Im Sommer 2023 wurden in der Europäischen Union (EU) erstmals zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe (Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer) zum Schutz vor RSV-bedingten tiefen Atemwegsinfektionen zugelassen.
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung. Außerdem sollen alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer Grunderkrankung und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung haben, gegen RSV geimpft werden.
Quelle: KVBW
Nach derzeitigem Stand schützt die Impfung für 2 Jahre. An verbesserten Wirkung, für 3 Jahre wird gearbeitet.