Patientenverfügung – Selbstbestimmung für den Ernstfall
Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchten – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Rechtliche Grundlage
Nach § 1901a Abs. 1 BGB ist die Patientenverfügung die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in noch nicht unmittelbar bevorstehenden Situationen in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Individuelle Gestaltung
Neben konkreten medizinischen Anweisungen können Sie Ihre Patientenverfügung erweitern um:
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Persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen zu Leben und Sterben
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Religiöse oder ethische Überzeugungen
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Hinweise und Wünsche an bevollmächtigte Personen oder das medizinische Behandlungsteam
Diese Ergänzungen helfen, Ihre Entscheidungen im Ernstfall im Sinne Ihres Willens auszulegen.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
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Sie behalten Einfluss auf Ihre medizinische Behandlung, auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind
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Sie sichern Ihr Selbstbestimmungsrecht
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Sie entlasten Angehörige und Ärzteteam bei schwierigen Entscheidungen
Für die Erstellung einer Patientenverfügung können wir uns in Ruhe gemeinsam über Ihre Wünsche unterhalten.
Kosten
- Beratungshonorar 1. Person 20,00 Euro
- Beratungshonorar jede weitere Person 10,00 Euro
- Ausfertigung Patientenverfügung 5,00 Euro
- Plastikkarte "Patientenverfügung" für den Geldbeutel 5,00 Euro
