​​​​​​​Patientenverfügung – Selbstbestimmung für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchten – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Rechtliche Grundlage
Nach § 1901a Abs. 1 BGB ist die Patientenverfügung die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in noch nicht unmittelbar bevorstehenden Situationen in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Individuelle Gestaltung
Neben konkreten medizinischen Anweisungen können Sie Ihre Patientenverfügung erweitern um:

  • Persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen zu Leben und Sterben

  • Religiöse oder ethische Überzeugungen

  • Hinweise und Wünsche an bevollmächtigte Personen oder das medizinische Behandlungsteam

Diese Ergänzungen helfen, Ihre Entscheidungen im Ernstfall im Sinne Ihres Willens auszulegen.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

  • Sie behalten Einfluss auf Ihre medizinische Behandlung, auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind

  • Sie sichern Ihr Selbstbestimmungsrecht

  • Sie entlasten Angehörige und Ärzteteam bei schwierigen Entscheidungen

 

Bei uns ganz einfach:

  1. Sie erstellen Ihre persönliche Verfügung bequem online über unseren Link.

  2. Wir prüfen und ergänzen die Unterlagen ärztlich fundiert und rechtssicher in unserer Praxis.

  3. Ihre fertige Patientenverfügung erhalten Sie in gedruckter Form
    inklusive einer praktischen Plastikkarte für den Geldbeutel.

 

Jetzt Online Patientenverfügung erstellen

 

Für die Erstellung einer Patientenverfügung können wir uns in Ruhe gemeinsam über Ihre Wünsche unterhalten.

Kosten

- Beratungshonorar 1. Person 20,00 Euro (Online 10 Euro)

- Beratungshonorar jede weitere Person 10,00 Euro (Online 5 Euro)

- Ausfertigung Patientenverfügung 5,00 Euro/Ausfertigung

- Plastikkarte "Patientenverfügung" für den Geldbeutel 5,00 Euro / Karte

Sicherheit und Selbstbestimmung mit einer Patientenverfügung