Tauchtauglichkeitsuntersuchung
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Wir bieten Tauchtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 16. Lebensjahr an – nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.).
Die Voraussetzung für ein gültiges Attest ist eine durch die GTÜM anerkannte Ausbildung des untersuchenden Arztes – Dr. Bernas erfüllt diese Qualifikation.
Untersuchungsintervalle nach GTÜM:
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Ab 40 Jahren: jährlich
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Unter 40 Jahren: alle 3 Jahre
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Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren: besondere Regelungen
Untersuchungsumfang (Mindestanforderungen):
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Ausführliche Anamnese (Kranken- und Tauchgeschichte)
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Ganzkörperuntersuchung
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Otoskopie (Ohrenspiegeluntersuchung)
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Ruhe-EKG
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Lungenfunktionsprüfung
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Blutdruck- und Sauerstoffsättigungsmessung
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Ab 40 Jahren zusätzlich: Belastungs-EKG
Kosten & Ablauf
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Abrechnung nach GOÄ, abhängig vom Umfang der Untersuchungen
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Terminbuchung bequem online
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Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Tauchtauglichkeit
