Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein
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Bei der Untersuchung wird die psychische und physische Eignung untersucht. Es erfolgen ein Sehtest inkl. Farbsehtest und eine Überprüfung des Hörvermögens. Eine Sehhilfe stellt keinen Hinderungsgrund dar, sofern die Sehschärfe mit einer geeigneten Sehhilfe korrigiert ist. Eine Rot-Grün-Schwäche erfordert ggf. eine weitere Abklärung durch einen Augenarzt.
Termine können bequem über unsere Online Rezeption erfolgen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der GOÄ und beträgt 45,00 Euro. Bitte füllen Sie vor der Untersuchung unseren Fragebogen aus, den Link erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Folgende Erkrankungen können einen Ausschluss für die Erteilung des Attestes darstellen:
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Anfallsleiden
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Krankheiten, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
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Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems
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Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten
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Diabetes mellitus mit erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte
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Schwere endokrine Erkrankungen
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Unkontrolliertes Bronchialasthma
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Schwere Herzerkrankungen
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Verlust- oder Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Stand- bzw. Gangsicherheit
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Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der Kraft für die Tätigkeit auf einem Boot herabsetzen.
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Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen.