Grippeimpfung / Coronaimpfung
Ab Anfang Oktober bieten wir wieder die saisonale Grippeimpfung sowie die Coronaimpfung an.
Beide Impfungen können grundsätzlich gleichzeitig verabreicht werden. Aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Durchführung nur in festgelegten Zeitfenstern möglich.
Bitte beachten Sie: Für die Coronaimpfung stehen derzeit keine Einzeldosen zur Verfügung. Aus einer Impfdosis werden mehrere Patientinnen und Patienten geimpft, weshalb wir Sammeltermine planen. Eine individuelle Impfung außerhalb dieser Gruppen ist daher leider nicht möglich. Impfinteressierte werden auf einer Warteliste erfasst und entsprechend kontaktiert.
Wenn Sie ausschließlich die Grippeimpfung wünschen, kann diese unkompliziert – z. B. im Rahmen einer Blutabnahme – durchgeführt werden.
Informationen des RKI und der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Corona Virus Impfungen
Informationen des RKI und der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenza-Impfung
- für alle Personen ab 60 Jahre (siehe "Warum gibt es für ältere Personen einen gesonderten Hochdosis-Impfstoff?")
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe "Warum wird die saisonale Influenza-Impfung auch für Schwangere empfohlen?"),
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) (siehe "Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?"),
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Quelle: RKI
Telefonische Erreichbarkeit
Johanna - unsere digitale Assistentin
Liebe Patientin, lieber Patient,
die telefonische Erreichbarkeit unserer Praxis liegt uns sehr am Herzen. Wir erhalten in Spitzenzeiten deutlich über 200 Anrufe / Tag. Dies ist für unsere Mitarbeiterinnen neben der Praxisarbeit nicht mehr leistbar. Wir haben deshalb neben unserer Online Rezeption nun auch eine digitale Telefonassistentin. Sollten Sie länger als notwendig in der Warteschleife festsitzen, übernimmt das Telefonat unsere digitale Assistentin. Sie können Ihr Anliegen schildern und erhalten zeitnah per Mail oder telefonisch eine Antwort auf Ihre Anfrage. Uns ist bewusst, dass derartige digitale Angebot nicht für jeden geeignet und beliebt sind. Die Verteilung der Anfragen auf unsere Online Rezeption und die digitale Telefonassistentin ermöglicht aber denjenigen, die am Liebsten mit einer "echten" Mitarbeiterin sprechen möchten, eine bessere Erreichbarkeit unserer Mitarbeiterinnen. Probieren Sie es beim nächsten Mal doch einfach aus.
ePA (elektronische Patientenakte)
Elektronische Patientenakte (ePA) – wir sind startklar
Liebe Patientin, lieber Patient,
die elektronische Patientenakte (ePA) wird schrittweise eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, bereits eine ePA angelegt. Ab 01.10.2025 ist die Nutzung der ePA für alle Praxen verpflichtend.
Unsere Praxis ist seit 01.07.2025 technisch vorbereitet. Wir können Befundberichte, Labordaten, Medikamentenpläne und weitere Dokumente aus Ihrer aktuellen Behandlung direkt in Ihre ePA einstellen. So haben Sie Ihre Gesundheitsunterlagen jederzeit digital verfügbar.
Wichtige Hinweise:
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Fremdbefunde werden in der Regel vom jeweiligen Facharzt hochgeladen, nicht von uns
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Sie können der Datenübertragung jederzeit widersprechen – bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse
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Bei Fragen zu übermittelten Daten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Hinweis zu Diagnosen in der ePA
In Ihrer ePA können auch Diagnosen erscheinen, die bislang nicht persönlich besprochen wurden. Das liegt daran, dass auch Verdachtsdiagnosen erfasst werden – sowohl von uns als auch von Fachärzten – um eine gezielte weitere Diagnostik zu ermöglichen.
Beispiel: Viele Patienten finden in ihrer Akte den Begriff „Niereninsuffizienz“. Dies bedeutet in vielen Fällen keine Erkrankung, sondern beschreibt eine Einteilung der Nierenfunktion in „Stadien“. Die meisten Stadien sind unproblematisch und werden nur dokumentiert, um z. B. eine sichere Medikamentendosierung zu gewährleisten.
Falls Sie eine Diagnose in Ihrer Akte nicht verstehen oder für unzutreffend halten, sprechen Sie uns bitte an – wir klären das gerne mit Ihnen.
Informationsseite ePA
Behandlung akuter Erkrankungen
unsere Patienten sind in der Regel einem Arzt zugeordnet, dieser führt Vorsorgeuntersuchungen und allgemeine Gespräche durch.
Im Falle akuter Erkrankungen erfolgt die Zuordnung nach freien Kapazitäten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Behandler besteht nicht.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorhgehensweise, dies sichert Ihnen zu, dass wir akute Beschwerden zeitnah behandeln können.
Gürtelrose Impfung
Gürtelrose Impfung (Herpes zoster)
Die Gürtelrose wird – wie die Windpocken – durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht.
Fast alle Erwachsenen ab etwa 50 Jahren haben in ihrer Kindheit Windpocken durchgemacht. Die Viren verbleiben danach schlummernd in den Nervenzellen.
Wenn das Immunsystem – etwa im Alter oder bei Krankheit – geschwächt ist, können die Viren reaktiviert werden. Die Folge ist:
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Ein schmerzhafter Hautausschlag (Zoster)
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Entzündungen der Nerven, die auch nach Abklingen des Ausschlags anhalten können (postherpetische Neuralgie)
Besonders gefährdet sind:
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Ältere Erwachsene
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Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Das RKI und die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehlen die Impfung gegen Gürtelrose:
- allen Personen ab 60 Jahren.
- allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystemdurch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.
- allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma.
RSV Impfung
Am 8. August 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung für eine Standardimpfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Personen ≥ 75 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren herausgegeben.
RSV-Impfstoffe
Im Sommer 2023 wurden in der Europäischen Union (EU) erstmals zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe (Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer) zum Schutz vor RSV-bedingten tiefen Atemwegsinfektionen zugelassen.
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung. Außerdem sollen alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer Grunderkrankung und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung haben, gegen RSV geimpft werden.
Quelle: KVBW
Nach derzeitigem Stand schützt die Impfung für 2 Jahre. An verbesserten Wirkung, für 3 Jahre wird gearbeitet.
Pneumokokken Impfung
Neuer Impfstoff gegen Pneumokokken (Impfung gegen Lungenentzündung)
Pneumokokken werden wie ein grippaler Infekt durch Tröpfcheninfektion übertragen - beispielsweise beim Husten oder Niesen. Die Bakterien finden sich im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne dass diese daran erkranken. Sie können aber andere anstecken.
Für die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von 60 Jahren wird die Verwendung des 20-valenten Konjugat-Impfstoffes (PCV20, Apexxnar) empfohlen. Dieser kann einen Schutz gegen jene Serotypen vermitteln, die bei Senioren die größte Rolle spielen.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor und können keine Angaben gemacht werden. Derzeit geht man davon aus, dass keine Auffrischimpfung erforderlich sein wird.
